Steuer

Bundestag segnet Elektroauto-Steuervorteile ab

Es gibt demnächst wohl wieder mehr steuerliche Förderungen von Elektromobilität: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Für alle reinen Elektroautos einschließlich Brennstoffzellenautos mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 galt bislang eine fünfjährige Steuerbefreiung...

2016-10-07T10:34:19+02:007.10.2016|Aktuelles, Branche, eMobilität|
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