Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. September 2020, den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.

Kern der Gesetzesänderung ist eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Die Steuerbefreiung ist bis 31. Dezember 2030 befristet. Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen besonders mittelständische Betriebe entlastet werden.

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