Förderdatenbank Elektromobilität
Bundesweit gibt es zahlreiche Programme, die Unternehmen oder Privatpersonen finanziell dabei unterstützen, ihre Mobilität klimafreundlicher zu gestalten. Viele IHKs informieren [...]
Bundesweit gibt es zahlreiche Programme, die Unternehmen oder Privatpersonen finanziell dabei unterstützen, ihre Mobilität klimafreundlicher zu gestalten. Viele IHKs informieren [...]
Vom 2. Dezember 2019 bis zum 14. Februar 2020 läuft der fünfte Aufruf des bayerischen Förderprogramms "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge". Der [...]
Das Bundeskabinett hat am 18. November die Erhöhung des Umweltbonus für den Kauf von Elektrofahrzeugen beschlossen. Außerdem gab es grünes [...]
Im Oktober 2019 wurde der neue Förderaufruf für die Nachrüstung von leichten (ab 2,8 bis 3,5 Tonnen) und schweren (ab [...]
Mit dem 2. Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert der Bund im [...]
In den ersten beiden Förderaufrufen sind mehr als 3.000 Anträge eingegangen. Bewilligt wurden mittlerweile über 15.000 Ladepunkte. Das entspricht einer [...]
Ausschreibung von IuK-Bayern Förderprojekten zu den zwei Schwerpunktthemen 1) Werkzeuge und Methoden des Digital Engineering 2) IT-Security in Energie, Gesundheit, [...]
Zwei Förderrichtlinien des Ende November beschlossenen Sofortprogramms „Saubere Luft 2017–2020“ sind am 15. Dezember veröffentlicht worden. Darin wird die Anschaffung [...]
Seit heut steht der Starttermin für den 2ten Call im Bayerischen Ladesäulen-Förderprogramm fest: 07.03.2018, 10:00 Uhr. Der Aufruf wird vss. [...]
Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten in Bayern. Anträge im Rahmen des ersten Förderaufrufs können ab dem 1. September 2017 gestellt werden. Unterstützt werden - die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) oder öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie - bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.