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Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern Bayern / Projektträger Bayern (ITZB – Büro Nürnberg)

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten in Bayern. Anträge im Rahmen des ersten Förderaufrufs können ab dem 1. September 2017 gestellt werden. Unterstützt werden - die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) oder öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie - bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.

2017-08-03T17:38:20+02:003.08.2017|Aktuelles, eMobilität, Region|

Bayerische Förderung für Ladeinfrastruktur

Die Koordination und Projektträgerschaft des bayerischen Förderprogramms für Ladeinfrastruktur übernimmt die Kompetenzstelle eMobilität Bayern gemeinsam mit dem Projektträger Bayern – ITZB. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf der Grundlage der jeweiligen zuwendungsfähigen Ausgaben für Normalladepunkte und für den Netzanschluss berechnet. Normalladepunkte bis einschließlich 22 Kilowatt werden gefördert mit einem prozentualen Anteil von 40 Prozent bis höchstens 3.000 Euro pro Ladepunkt Ergänzend wird der Netzanschluss pro Standort gefördert mit einem prozentualen Anteil von 40 Prozent bis höchstens 5.000 Euro

2017-07-21T12:36:03+02:0021.07.2017|Aktuelles, eMobilität, Region|
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