Der Bundesrat hat am 28. Mai das Schnellladegesetz bestätigt. Mit Ausschreibungen soll der Ausbau der öffentlichen Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland beschleunigt werden. An 1.000 Standorten sollen durch private Anbieter Schnellladepunkte errichtet und damit flächendeckendes Laden mit 150 kW Leistung ermöglicht werden. Die Ausschreibung soll noch im Sommer 2021 starten. Verantwortlich sind BMVI und NOW.

Ausgeschrieben werden soll sogenannte High Power Charging (HPC)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von mindestens 150 kW an den jeweiligen Ladepunkten. Ziel ist es, ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität zu gewährleisten.

Die Leitstelle Elektromobilität bei der Nationalen Organisation Wasserstoff analysiert auf Basis des bisherigen Bestands an Ladeinfrastruktur die Ladebedarfe. Auf dieser Basis werden Gebiete (Suchräume) zur Errichtung von Schnellladestandorten ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt in mindestens 18 regionalen Losen. Die Belange mittelständischer Unternehmen werden laut Bundesverkehrsministerium bei der Losbildung berücksichtigt. Zusätzlich wird es bundesweite Lose an Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen geben.

Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher. Für den Aufbau und den Betrieb der Schnellladeinfrastruktur ist ein Fördervolumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen. Das Ausschreibungskonzept soll in Kürze vorgelegt werden. Einzelheiten etwa zu den technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sollen in Rechtsverordnungen geregelt werden.

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 20. Mai verabschiedet. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Themenseite des Bundestages.

Quelle: DIHK