Das Verkehrsministerium (BMVI) hat am 9. Juni das Ausschreibungskonzept für die Errichtung und Betrieb von 1.000 Schnellladestandorten in Deutschland veröffentlicht. Ziel ist die Sicherstellung eines flächendeckenden Schnellladenetzes für Elektrofahrzeuge. Eine erste Ausschreibung für Standorte mit jeweils mehreren Ladepunkten (min. 150 kW) soll bereits im Sommer gestartet werden, sobald das Schnellladegesetz in Kraft getreten ist.

Das BMVI hat folgende zentralen Rahmenbedingungen für die Ausschreibung festgelegt:

Die 1000 Standorte werden zur Ausschreibung in Losen gebündelt und dabei auch wirtschaftlich weniger attraktive, aber für eine Flächendeckung notwendige Standorte einbezogen. Bewertungskriterien sind Kosten, Konzept und Kundenfreundlichkeit.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Teilausschreibungen:
(1.) Autobahn-Lose: Ca. 150-200 Standorte an den Bundesautobahnen, die in vier bis fünf Lose aufgeteilt werden.
(2.) Regionale Lose: Bündelung von ca. 900 Suchräumen in mindestens 18 Losen. Diese Suchräume geben ein bestimmtes Gebiet, z. B. rund um einen Verkehrsknotenpunkt vor. Die Bieter müssen geeignete Standorte innerhalb dieser Suchräume einbringen bzw. finden.
Durch die unterschiedlichen Losarten sollen verschiedene Bewerbergruppen Berücksichtigung finden: Regionale Lose für eher regional tätige Betreiber, darunter auch je Region ein kleines Los für mittelständische Unternehmen (KMU); deutschlandweite Lose für Unternehmen, die deutschland- und europaweit tätig sind.
Für die Bietenden sind Aufbau und Gewährleistung des Betriebs der Ladepunkte vertraglich verpflichtend – anders als in bisherigen und weiter bestehenden Förderprogrammen. Der Bund legt darüber hinaus auch Versorgungs- und Qualitätsstandards an den Standorten des Schnellladenetzes fest und stellt deren Einhaltung sicher. So muss jeder Ladepunkt jederzeit mindestens 150 kW Leistung zur Verfügung stellen.

Mehr unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/deutschlandnetz-schnellladestandorte.html

Quelle: DIHK