Mit Schreiben vom 29. September 2020 hat das BMF zur steuerfreien privaten Nutzung von betrieblichen Ladevorrichtung für Elektro- und Hybridfahrzeuge nach § 3 Nr. 46 EStG und Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG informiert. Hintergrund ist, dass das bisherige BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2016 zu diesem Thema zum Ende des Jahres ausläuft.
Mit dem BMF-Schreiben vom 29. September 2020 informiert die Finanzverwaltung, dass die Steuerbefreiungen nunmehr gesetzlich bis zum 31. Dezember 2030 verlängert wurden.