Die Mitgliedsstaaten der EU haben am 13. Juni neue Regeln verabschiedet, die die Emissionen von Nutzfahrzeugen in der EU reduzieren sollen. Informell geeinigt hatten sich die Gesetzgeber Rat und Parlament bereits im Februar.

Die neue EU-Verordnung sieht vor, dass die Hersteller von Nutzfahrzeugen wie Lkw und Bussen erstmals den Treibhausgasausstoß der verkauften Fahrzeugflotte sukzessive reduzieren müssen. Bis 2025 sollen die Emissionen im Vergleich zu 2019 um 15 Prozent sinken, bis 2030 dann um 30 Prozent. Hersteller, die ihre Ziele nicht erreichen, müssen hohe Strafzahlungen leisten.

Fahrzeuge, die besonders wenig emittieren, dürfen übergangsweise mehrfach auf die Erreichung des Ziels angerechnet werden. Ab 2025 gilt dann auf Drängen des Parlaments eine Quote für Null- bzw. Niedrigemissionsfahrzeuge. Hierdurch soll die Nutzung neuer Antriebsarten angereizt werden.

Spätestens 2023 soll die EU-Kommission eine Bewertung vorlegen, inwiefern es möglich ist, die CO2-Emissionen der Nutzfahrzeuge über den gesamten Produktlebenszyklus zu regulieren. Der von der deutschen Bundesregierung unterstützte Vorschlag, synthetisch hergestellte sowie biogene Kraftstoffe sofort auf die Flottengrenzwerte anrechnen zu können, konnte sich im Gesetzgebungsprozess nicht durchsetzen. Der DIHK spricht sich grundsätzlich für eine technologieoffene Regulierung aus.

Formell angenommen wurden auch neue Regeln für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen durch die öffentliche Hand. Die Reform der bereits bestehenden Richtlinie sieht vor, dass bei der Beschaffung Mindestquoten für saubere leichte und schwere Nutzfahrzeuge eingehalten werden müssen. Für Deutschland gilt bei den leichten Nutzfahrzeugen eine Quote von 38,5 Prozent. Für Lkw gelten bis 2025 zehn Prozent, dann ab 2026 bis 2030 15 Prozent. Für Busse gelten die Quoten 45 Prozent bis 2025, und 65 Prozent zwischen den Jahren 2026 und 2030.

Leichte Nutzfahrzeuge gelten ab 2026 nur dann als „sauber“, wenn sie bei der Nutzung keinerlei Emissionen erzeugen. Für schwere Nutzfahrzeuge ist vornehmlich die Nutzung alternativer Kraftstoffe ausschlaggebend. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU muss die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. (JSch)

Quelle: DIHK