Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wurde bis Ende 2035 und die Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw bis zum 30. Juni 2031 verlängert.
Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen; und dieses wurde am 22. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit wird die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre verlängert. Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben damit für bis zu zehn Jahre steuerfrei, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Wer erst zum Ende der Frist umsteigt, genießt also nur noch eine fünfjährige Kfz-Steuerfreiheit. Ohne den Bundestagsbeschluss wäre die bisherige Steuerbefreiung bereits Ende dieses Jahres ausgelaufen.
Für die Einstufung als Elektrofahrzeug wird auf die Definition in § 9 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verwiesen. Demnach sind alle rein elektrische Fahrzeugtypen erfasst. Dies schließt neben Personenkraftwagen auch Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse mit ein.
Den Regelungstext finden Sie hier.
Quelle: DIHK
