Das am 23. März beschlossene Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz soll es
Wohnungseigentümern und Mietern erleichtern, bauliche Veränderungen für die Errichtung von Ladesäulen vorzunehmen. Einzelne Wohnungseigentümer haben jetzt Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos gestattet wird. Auch Mieter haben künftig einen Anspruch, dass Vermieter den Einbau einer Elektro-Ladestation ebenfalls auf eigene Kosten dulden.
Die Novellierung enthält darüber hinaus eine weitere Veränderungen zur Modernisierung des Wohneigentumsrechts. Der Gesetzentwurf geht jetzt in das parlamentarische Verfahren.
Quelle: DIHK