Der E-Scooter „moover“ von Metz mecatech darf aufgrund einer Sondergenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes als erstes in Deutschland hergestelltes Elektrokleinstfahrzeug auf Straßen und, ähnlich wie bei einem Fahrrad, auch auf Radwegen gefahren werden. Somit ist der Metz moover vor vielen Konkurrenzprodukten legal im deutschen Straßenverkehr unterwegs. Der solide verbaute Elektro-Tretroller erfüllt alle Anforderungen, die an Qualitäts-E-Bikes gestellt werden, sowie die StVZO §20. Es besteht keine Helmpflicht.

Bildquelle: Metz mecatech GmbH

Hochwertiger Metz-Scooter endlich in Deutschland erlaubt
Der Metz moover hebt sich in Rechtssicherheit und Qualität deutlich von Billig-E-Scootern ab – dies wurde Metz durch zwei Instanzen bestätigt: Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilte dem Metz moover bereits vor der noch ausstehenden eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) eine Sondergenehmigung mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), durch die das Fahrzeug auf deutschen Straßen und ausgewiesenen Radwegen fahren darf. Ein akkreditiertes Prüfinstitut testete den Metz moover außerdem in Anlehnung an die Pedelec-Norm DIN EN 15194 und befand ihn als ein ebenso sicheres und hochwertiges Fortbewegungsmittel wie ein Elektrofahrrad. Ab 1. März können Kunden den E-Scooter im ausgewählten Fachhandel beziehen und sind somit legal mit einem Qualitätsfahrzeug im deutschen Straßenverkehr unterwegs. Der Metz moover war bereits im Jahr 2018 der Öffentlichkeit präsentiert worden, bis zur Erteilung der deutschen Straßenverkehrszulassung konnte Metz ihn nur außerhalb Deutschlands vermarkten.

Sicher, robust und Made in Germany
Der Metz moover wurde im fränkischen Zirndorf entwickelt und konstruiert und wird auch dort gefertigt. Im Gegensatz zu vielen günstig produzierten E-Scootern ist der Metz moover ein hochwertiges, alltagstaugliches Fahrzeug mit einem stabilen, verzinkten und in Deutschland gefertigten Rahmen. Für ein komfortables Fahrgefühl sorgen das breite Trittbrett und der tiefe Schwerpunkt. Mit den luftgefederten 12-Zoll-Rädern stellen selbst Schlaglöcher keine Unfallgefahr mehr dar. Ein Tagfahrlicht, Rückreflektor sowie langlebige mechanische Scheibenbremsen machen den moover zu einem sicheren und wartungsarmen Fortbewegungsmittel.

Kompakter Fahrspaß auf Kurzstrecken
Der Metz moover ist auf Langstrecken kein Ersatz für ein Fahrrad, hat jedoch auf kurzen Strecken Vorteile: Er lässt sich zum Beispiel leichter als ein Fahrrad in der Wohnung, im Büro oder auch im Kofferraum verstauen. Das erste E-Mobilitätsprodukt der Firma Metz eignet sich für alle, die Kurzstrecken schnell und sicher zurücklegen wollen. Das betrifft vor allem Stadtbewohner, Wohnmobilisten, Mitarbeiter auf großen Werksgeländen und Pendler. Letztere können zum Beispiel die Parkplatzknappheit in der Innenstadt umgehen: Mit dem moover im Kofferraum ihres Pkws können sie bis zu einem Parkplatz im äußeren Stadtbereich fahren, den E-Scooter aufklappen und von dort aus die letzten Kilometer durch die Innenstadt komfortabel zurücklegen. Am Ziel­ort ist keine Parkplatzsuche mehr nötig, der moover kann zusammengeklappt und beispielsweise ins Büro mitgenommen werden. Der E-Scooter erreicht eine Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h und der Elektromotor wird nach kurzem Anschieben bequem über ein Handpedal am Lenker beschleunigt. Der moover kann an jeder herkömmlichen Steckdose in drei bis vier Stunden aufgeladen werden und erreicht mit einer Akkuladung bis zu 25 km Reichweite.

Legal und unkompliziert
Für den Metz moover muss der Halter eine (nicht personengebundene) Haftpflichtversicherung für 35,70 € abschließen. Mit der Versicherung bekommt der Kunde eine kleine, selbstklebende Versicherungsplakette. Wer außerdem 15 Jahre alt ist und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung hat, ist mit dem Metz moover rechtlich sicher unterwegs. Ein Fahrradhelm muss zwar beim Fahren nicht getragen werden, dies wird aber von Metz empfohlen.

Sicher in die Zukunft
Die Sonderzulassung für den Metz moover erfolgte in Anlehnung an die Vorschriften für Leichtmofas. Diese Zulassung ist gültig, bis die neue, derzeit noch ausstehende eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) in Kraft getreten ist. Moover-Käufer müssen sich jedoch keine Gedanken machen: Alle bis zu diesem Zeitpunkt verkauften Fahrzeuge werden automatisch der in der eKFV beschriebenen Fahrzeugklasse zugeordnet und können in Zukunft bedenkenlos weitergefahren werden.

Verkaufsstart
Der Verkauf in Deutschland startet am 1. März 2019. Erhältlich ist der Metz moover in drei Farben: Schwarz, Rot und Grau. Der UVP beträgt 1.998,- €. Auskunft zum Vertrieb erhalten Sie unter der Telefonnummer 0911 9706-190 oder per Mail an
vertrieb@metz-moover.de Weitere Informationen zum Metz moover finden Sie unter www.metz-moover.de


Technische Daten | Features

  • Gepäckträger zur Montage von Taschen und Transportboxen
  • LED-Leuchte mit Tagfahrlichtfunktion (entsprechend der StVZO) und Reflektor
  • Display mit Anzeige von Geschwindigkeit, Akku-Ladestand und Tages-Km-Stand
  • Verzinkter, pulverbeschichteter Rahmen
  • Einzigartiger Faltmechanismus zum Transport im Autokofferraum
  • Reichweite: bis zu 25 km, je nach Gewicht des Fahrers und Fahrbedingungen
  • Beschleunigung feinfühlig dosierbar über Handpedal
  • 12-Zoll-Luftreifen von Schwalbe für komfortables Fahrgefühl auch auf unebenen Untergründen
  • Hochwertige Scheibenbremsen vorne und hinten (160 mm Durchmesser)
  • Breites Trittbrett (B: 18 cm)
  • Klingel

Abmessungen (L x B x H) und Gewicht

  • Fahrbereit: 117,5 x 51 x 100 / 117 cm (Lenkerhöhe verstellbar)
  • Flach gefaltet: 100 x 51 x 47 cm
  • Schmal gefaltet: 100 x 26 x 64 cm
  • Gewicht: ca. 16 kg (inkl. Akku)

Motorisierung

  • Bürstenloser 250-Watt-Motor (Nenndauerleistung), 500 Watt Peakleistung
  • Softwarekonzept für angenehmes Anfahren
  • Standard-Modus: Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, Motorunterstützung ab 3 km/h
  • Schritttempo-Modus: Höchstgeschwindigkeit 6 km/h, Motorunterstützung ab 2 km/h
  • Hinterrad-Antrieb für optimalen Fahrbahnkontakt bei der Beschleunigung
  • 216-Wh-Lithium-Akku (Ladezeit ca. 4 h, abhängig vom Ladezustand des Akkus), 36 V Betriebsspannung

Rechtliches

  • Zugelassen für das Fahren auf Straßen und ausgeschilderten Radwegen
  • Versicherungspflichtig
  • Fahrerlaubnis notwendig (mindestens Mofa-Prüfbescheinigung)
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Tragen eines Fahrradhelms empfohlen

Sicherheit

  • Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes
  • Fahrzeugklasse: KKR L-Mofa bis 20 km/h (eKFV – Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bis 500 W)
  • Geprüft in Anlehnung an die Pedelec-Norm DIN EN 15194, bei einem akkreditierten deutschen Prüfinstitut
  • CE-konform
  • Made in Germany

Quelle.