
Die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung, und damit auch die Notwendigkeit, E-Autos effizient und kostengünstig aufzuladen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter dabei unterstützen, indem sie den Strom zum Laden der Fahrzeuge bereitstellen – und das steuerfrei, wenn dies am Arbeitsplatz geschieht. Für das Aufladen zu Hause gibt es ebenfalls steuerfreie Erstattungsmöglichkeiten, wenn die geladene Menge nachgewiesen wird. Alternativ kann eine pauschale Erstattung auf Grundlage des durchschnittlichen Strompreises erfolgen. Ein Zuschuss zur Ladeinfrastruktur kann sowohl die Mobilitätskosten der Mitarbeiter senken als auch zur Förderung nachhaltiger Mobilität beitragen.
Das aktuelle BMF-Schreiben dazu finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2025-11-11-selbst-getragenen-stromkosten.pdf?__blob=publicationFile&v=3