Investitions-Booster für E-Mobilität bei Unternehmen (Förderung)
Das Bundeskabinett verabschiedete am 4. Juni ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der als „Investitions-Booster“ Anreize zum Kauf von betrieblich genutzten Elektrofahrzeugen schaffen soll.
Maßnahmen:
Eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte, betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge. Der Abschreibungssatz beträgt im ersten Jahr 75%, wodurch insbesondere KMU entlastet werden sollen.
Der Abschreibungszeitraum beläuft sich auf sechs Jahre, was der durchschnittlichen Nutzungsdauer entspricht. Die AfA-Sätze sinken über die Jahre: 10% im ersten Jahr nach Anschaffung, 5% im zweiten und dritten Jahr, 3% im vierten sowie 2% im fünften Jahr.
Für E-Pkw, die als Dienstwagen genutzt werden, ist eine Erhöhung der maximalen Preisgrenze für die steuerliche Förderung vorgesehen. Der zulässige Bruttolistenpreis soll dabei von aktuell 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden.