Die BMWK-Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) wurde veröffentlicht.

Antragsfrist
Anträge auf Förderung müssen vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Der Vorhabenbeginn ist definiert als der Abschluss eines Lieferungsvertrags für das E-Lastenfahrrad. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen und das Eigentum übertragen sein muss. Die Richtlinie tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2027.

Antragsverfahren
Anträge müssen online über das Antragsportal der Bewilligungsbehörde (BAFA) eingereicht werden. Ein Verwendungsnachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks vorzulegen, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats.

 

Antragsberechtigte
Private Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) und freiberuflich Tätige. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen).

Weitere Informationen zur Antragstellung sowie die weiteren Rahmenbedingungen finden Sie unter: Förderdatenbank – Förderprogramme – Bundesförderung von (foerderdatenbank.de)