Als Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU) können Sie hier einen Förderantrag für die Errichtung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur zur Ladung der firmeneigenen Flotte auf ihrem Firmengelände beantragen.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Der Bewilligung zugrunde gelegt werden max. mögliche Förderbeträge pro installiertem Schnellladepunkt in Abhängigkeit vom Firmenstatus (KMU oder GU) sowie der Nennladeleistung am Ladepunkt (bis 149 kW oder größer/gleich 150 kW). Die einzelnen Anträge sind auf einen Gesamtbetrag von 5 Mio. € begrenzt. Die Erläuterung der Förderbeträge finden Sie auch im Förderaufruf sowie in den FAQ (https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur).