Der Bundesrat stimmte dem Entwurf der Bundesregierung unverändert zu. Danach soll das punktuelle (ad-hoc) Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten einfacher werden. Als Mindest-Bezahlmethode für das Ad-hoc-Laden soll der kontaktlose Einsatz einer Debit- oder Kreditkarte möglich sein. Neu errichtete Ladepunkte müssen künftig über eine Schnittstelle für Standortinformationen und  Belegungsstatus verfügen.

Die Verordnungsänderung muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Danach treten große Teile der Regelungen am 1. des Folgequartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten ab dem 1. Juli 2023.

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Quelle: DIHK