Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt 
  • Für den Kauf und die Installation von Lade­stationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften, für Mieter und Vermieter
  • Nicht antrags­berechtigt sind beispiels­weise Unter­nehmen, die Lade­stationen für eine gewerb­liche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kunden­park­plätze, zum Laden des Dienst­fahr­zeuges).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.