Die erfolgreiche Forschungsförderung für die Elektromobilität des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wird verlängert: Am 26. März 2021 wurde die novellierte gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität veröffentlicht. Bis 2025 stellen beide Ressorts insgesamt rund 400 Millionen Euro an Fördergeldern im Rahmen verschiedener Ausschreibungen zur Verfügung.

Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Themen:

  • a) Die detaillierte Untersuchung von Elektro-Range-Extender- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen unter realen Anwendungsbedingungen u. a. hinsichtlich resultierender Emissionen, detaillierter Energieverbräuche, Betriebszustände etc.
  • b) Ermittlung der Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit von Elektro- bzw. Plug-In-Hybrid-Antrieben in den adressierten Anwendungsfeldern zur Abschätzung künftiger Marktdurchdringungen von Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeugen und Identifikation von Verbesserungspotentialen.
  • c) Aufbau und Erprobung von Fahrzeug- und Infrastruktursystemen zur Elektrifizierung des straßengebundenen Güterverkehrs im Realbetrieb. Hierbei sollen insbesondere die Funktionalität und Zuverlässigkeit der Fahrzeug- und Infrastruktursysteme sowie relevante verkehrs- und energietechnische, ökologische und ökonomische Aspekte, die für einen späteren Ausbau solcher Systeme relevant sind, untersucht werden.
  • d)Berücksichtigung der mit möglichen Einführungspfaden in Zusammenhang stehenden regulatorischen und wirt-schaftspolitischen Fragestellungen (z. B. Oberleitungssysteme).
  • e) Untersuchungen zu Geschäftsmodellen, die für die Etablierung neuer Ladetechnologien notwendig sind.
  • f) Begleitprojekte zur Weiterentwicklung der Standardisierung und Normung u. a. von Elektrofahrzeugen und Lade-infrastruktur, zur sicheren Netzintegration nach dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (BSI-Smart-Meter-Gateways), zur eichrechtskonformen Energiemessung und sicheren Abrechnung.
  • g) Untersuchungen zur Einbindung von Elektrofahrzeugen in standortbezogene, logistische Gesamtkonzepte und/ oder geschlossene Lieferketten im Sinne einer Optimierung der Umwelt- und Klimawirkungen sowie der Netzinte-gration.
  • h) Untersuchungen zum Zusammenwirken der Elektromobilität mit anderen Verkehrsträgern unter Gesichtspunkten des Klimaschutzes und des lokalen Umweltschutzes und mit Aspekten der Stadtentwicklung. Autonome Funktio-nen (Fahren, Laden bzw. Netzkopplung), die für dieses Zusammenwirken notwendig sind, können dabei auch mit untersucht werden.
  • i) Untersuchungen zum, über die Klimawirkung hinaus reichenden, umweltbezogenen Mehrwert in verschiedenen Anwendungsszenarien sowie Ermittlung der Nutzerpräferenzen zur Abschätzung möglicher Anreizmaßnahmen. j) Untersuchung verschiedener Optimierungspfade in Bezug auf CO2-Emissionen, Ressourceneinsatz und Energie-effizienz (z. B. Einsatz von Leichtbaukomponenten oder Nutzung unterschiedlicher Speicherkonzepte).
  • k) Ökobilanzuntersuchungen (LCA) verschiedener Fahrzeugtypen und Nutzungsszenarien unter Berücksichtigung des Gesamtlebenszyklus (einschließlich Herstellungs- und Recyclingphase).

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