Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Die Substitution von konventionell betriebenen Fahrzeugen durch Elektrofahrzeuge im gewerblichen Bereich stellt einen großen Hebel dar, um die Verkehrsemissionen zu reduzieren und zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.

Der Bestand an Personenkraftwagen im Gesundheits- und Sozialwesen lag 2018 bei ca. 257.721 Fahrzeugen und die Neuzulassungsrate lag bei ca. 18 Prozent.

Das Bundesministerium für Umwelt, Natur und nukleare Sicherheit (BMU) setzt diese Maßnahme mit dem Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil auf Basis des bestehenden BMU-Förderprogramms Erneuerbar Mobil um. Dafür werden vom BMU für die Jahre 2020 bis 2022 Zuwendungsmittel in Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Basis des Flottenaustauschprogramms bildet die Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität vom 08.12.2017 – Förderschwerpunkt 2.4 Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards.

Zielgruppe sind bspw.:

  • Seniorenheime
  • mobile Pflegedienste
  • Kindertagesstätten

Zwei Fördermöglichkeiten:

  • Festbetrag von 10.000 Euro im Rahmen einer sogenannten De-minimis-Beihilfe.
  • Anteilsfinanzierung die bis zu 60 Prozent der Mehrkosten abdeckt.

Weitere Informationen zur Förderrichtline und Antragstellung unter…


online Berichterstattung zum Thema:

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