Über diesen Förderaufruf werden auch und insbesondere Ladepunkte auf Kundenparkplätzen gefördert. Daher sieht dieser Förderaufruf vor, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist. Die Zugänglichkeit ist mindestens werktags an 12 Stunden sicherzustellen.
Die Anträge können bis 17.06.2020 über das easy-Online Portal eingereicht werden. Förderfähig sind Investitionen von privaten und kommunalen Investoren rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten für Normal- und Schnellladepunkte. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Internetseite der NOW.
Quelle: DIHK