Am 1. Oktober 2019 trat ein neuer Förderaufruf für die Nachrüstung von leichten (ab 2,8 bis 3,5 Tonnen) und schweren (ab 3,5 bis 7,5 Tonnen) Handwerker- und Lieferfahrzeugen in Kraft, der bis zum 29. Februar 2020 läuft. Die Antragsfrist des bisherigen Förderprogramms war am 30. September abgelaufen.

Der neue Förderaufruf wird zeitnah auf den Seiten der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) veröffentlicht. Die Förderbedingungen entsprechen im Wesentlichen den bisherigen Bestimmungen:

  • Anspruchsberechtigt sind Fahrzeughalter mit Firmensitz oder mit einem Auftragsvolumen von mehr als 25 Prozent in einer von 65 Städten oder in einem ihr benachbarten Landkreis. Das BMVI hat eine Liste dieser Städte veröffentlicht, die im Jahr 2017 Grenzwertüberschreitungen meldeten.
  • Gefördert werden maximal 80% der Kosten für das Nachrüstsystem und dessen Einbau.
  • Die Maximalförderung liegt für leichte Fahrzeuge bei 3.000 Euro und für schwere Fahrzeuge bei 4.000 Euro.

Kumulierung mit Fördermitteln Dritter (z.B. der Länder) auf eine Förderhöhe von bis zu 95% sind möglich. Die absoluten Deckelungen, die im Förderaufruf genannt werden, gelten bei Aufstockung mit diesen Drittmitteln nicht.

Die BAV bietet interessierten Unternehmen eine Hotline unter der Tel. 0 49 41/6 02-7 88 sowie eine Service-E-Mail an (Diesel-HWNR@bav.bund.de).

Quelle DIHK.