Diese Maßnahme war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart worden, um den Markthochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen und einen Beitrag zur Emissionsminderung im Verkehrssektor zu leisten. Bei dieser Fördermaßnahme geht die Bundesregierung von Ausfällen bei der Einkommensteuer von 2 Mrd. Euro aus.
Zur Umsetzung der Maßnahme wird § 6 Absatz 1 des Einkommensteuergesetz geändert. Für die Abrechnung nach der Fahrtenbuch-Methode wird eine gleichwertige Regelung eingeführt. Der Gesetzentwurf geht jetzt in das parlamentarische Verfahren.
Quelle DIHK