Zwei Förderrichtlinien des Ende November beschlossenen Sofortprogramms „Saubere Luft 2017–2020“ sind am 15. Dezember veröffentlicht worden. Darin wird die Anschaffung gewerblich genutzter und elektrisch betriebener Fahrzeuge erleichtert. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in den von hohen Schadstoffbelastungen betroffenen Städte.Im Förderprogramm Elektromobilität des Verkehrsministeriums (BMVI) werden die Investitionsmehrkosten von Elektrofahrzeugen sowie die dazu notwendige Ladeinfrastruktur (mit Ausnahme der Installation) bezuschusst. Antragsberechtigt sind die 90 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen. Auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können antragsberechtigt sein, sofern ihnen die Kommune bestätigt, dass die Anschaffung Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzepts ist. Bei besonders betroffenen Städten ist davon auszugehen, dass Elektromobilität im Luftreinhalteplan oder Verkehrs-, Lärmaktions- oder Klimaschutzplänen eine Rolle spielt. Je Antrag sollen mindestens 2 Fahrzeuge angeschafft werden.
Anträge können bis 31. Januar 2018 eingereicht werden. Ob und wann danach ein erneuter Aufruf erfolgt, ist derzeit nicht absehbar. Für das Antrags- und Bewilligungsverfahren wird eine vereinfachte Excel-Tabelle und ein Formblatt bereitgestellt. Für eine Begleitforschung der Flotteneinführung müssen Unternehmen einer Datenerhebung über elektronische Datenlogger der Fahrzeuge zustimmen.

Das Förderprogramm Erneuerbare Mobile des BMUB und BMWi wird nicht an kommunale Konzepte geknüpft sein und wird auch für Anträge geringerer Mengen offenstehen. Ein detaillierter Förderaufruf soll in der 2. Kalenderwoche 2018 erfolgen. Einreichungsfrist wird der 31. März 2018 sein. Die Ministerien planen darauffolgend vierteljährliche Verlängerungen der Aufrufe. Nach Angaben des Projektträgers werden Datenerhebung und Antragsstellung in vereinfachter Form bereitgestellt.

Bei beiden Programmen sind Förderquoten bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten zu den Anschaffungskosten vergleichbarer konventioneller Fahrzeuge zulässig. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent bei der Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann.

Unternehmen, die sich Elektrofahrzeuge anschaffen wollen, sollten auch weitere Förderprogramme des Bundes und der Länder für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur prüfen. So werden bspw. beim Umweltbonus des BAFA 4.000 Euro je rein batterieelektrischem Fahrzeug durch Bund und Hersteller bezuschusst bzw. reduziert. In vielen Bundesländern wird zudem die Ladeinfrastruktur gefördert.

Anfang 2018 werden die jetzt laufenden Förderaufrufe um weitere Programme ergänzt. Für gewerbliche Nutzer werden bspw. die Förderung von Lastenfahrrädern oder das betriebliche Mobilitätsmanagement von Interesse sein.

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