Am 5.12. 2017 ist eine neue Förderrichtlinie „Elektromobilität“ in Kraft getreten. Damit können gewerbliche Unternehmen Investitionszuschüsse für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur erhalten.
Die Höhe des Investitionszuschusses bemisst sich an den Mehrkosten für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges gegenüber einem Fahrzeug mit konventionellem Antrieb. Je nach Unternehmensgröße sind Förderquoten von 40 bis maximal 60 Prozent möglich. Unternehmen können noch bis zum 31.01.2018 Anträge stellen. Weitere Informationen erhalten Interessierte hier.
Die Stadt Nürnberg wird allen Nürnberger Unternehmen, die diese Förderung in Anspruch nehmen wollen, den hierfür notwendigen Nachweis schnell und unbürokratisch erteilen.
Ansprechpartner für den Nachweis ist bei der Wirtschaftsförderung Nürnberg Herr Haas, Tel.: 09 11 / 2 31-85 28; E-Mail: wirtschaftsservice@stadt.nuernberg.de
„E-Mobilitäts-Checks für Nürnberger Unternehmen“
Darüber hinaus bieten das Wirtschaftsreferat und das Umweltreferat der Stadt Nürnberg ein neues Beratungsangebot zum Einsatz von Elektrofahrzeugen in Nürnberg an. In einem ersten Aufschlag können ab sofort 15 Nürnberger Unternehmen eine kostenfreie Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für eine Umstellung des eigenen Fuhrparks auf Elektromobilität erhalten. Weitere Informationen der Stadt Nürnberg finden Sie hier.
Die E-Mobilitäts-Checks wenden sich an mittelständische und große Unternehmen aller Branchen, die einen eigenen Fuhrpark von mindestens fünf Fahrzeugen besitzen. Interessierte Unternehmen können sich direkt an die Wirtschaftsförderung Nürnberg wenden. Ansprechpartner ist Herr Haas, Telefon 09 11 / 2 31-85 28; E-Mail wirtschaftsservice@stadt.nuernberg.de, Stichwort „E-Mobilitäts-Check.