Im Herbst 2015 hat die EU die Grundsätze eines strengeren Prüfverfahrens für die Ermittlung der Abgasgrenzwerte bei Kraftfahrzeugen (RDE-Verfahren – „Real Driving Emissions“) beschlossen. In dieser Woche hat das EU-Parlament auch die Vorschläge der EU-Kommission für die nächsten Schritte bei der Anwendung gebilligt. Ein zunächst geplantes Veto des EU-Parlaments ist damit nicht zustande gekommen.

Bei der Abstimmung ging es um die konkrete weitere Ausgestaltung des RDE-Verfahrens.

EU-Kommission und Mitgliedstaaten hatten sich im Oktober 2015 darauf verständigt, dass es Werte für den Übergang zwischen der bisherigen Labormessung hin zur künftigen Messung der Emissionswerte im realen Fahrbetrieb geben muss. Es geht um den sogenannten Übereinstimmungsfaktor zwischen beiden Messmethoden. Dieser Übereinstimmungsfaktor legt fest, um wie viel der geltende Labor-Grenzwert für Stickstoffoxid (Bsp. 80 mg/km für Diesel-Pkw) für Typengenehmigungen bei der Messung im realen Fahrbetrieb zunächst überschritten werden darf:

  • In der ersten Phase sollen Automobilhersteller diesen Unterschied bei neuen Modellen bis September 2017 (und bei Neufahrzeugen bis September 2019) auf einen Übereinstimmungsfaktor von höchstens 2,1 verringern (d. h. im Rahmen der RDE-Messung kann der Grenzwert bis 110 % überschritten sein).
  • In der zweiten Phase soll dieser Unterschied unter Berücksichtigung technischer Toleranzen bei allen neuen Modellen bis Januar 2020 (und bei allen Neufahrzeugen bis Januar 2021) auf einen Faktor von 1,5 verringert werden (d. h. im Rahmen der RDE-Messung kann der Grenzwert bis 50 % überschritten sein).

Diese neuen Werte würden eine erhebliche Verbesserung des Emissionsverhaltens bedeuten: Nach Daten der EU-Kommission überschreiten die derzeit hergestellten Euro 6-Dieselfahrzeuge im Durchschnitt den Grenzwert um das Vier- bis Fünffache (400 %) unter realen Fahrbedingungen im Vergleich zu Labortests.

Dem Umweltausschuss des EU-Parlaments waren die vorgeschlagenen Übereinstimmungsfaktoren nicht ambitioniert genug. Ein Veto des EU-Parlaments kam jedoch nicht zu Stande. In der Abstimmung am 3. Februar 2016 stimmten 323 Parlamentarier für den Vorschlag der EU-Kommission bei 317 Gegenstimmen und 61 Enthaltungen. Geeinigt hat man sich am Ende darauf, dass zumindest eine Überprüfungsklausel eingebaut werden soll.