Die nationale Konferenz Elektromobilität am 15. und 16. Juni in Berlin hat die Botschaft gesetzt, dass die Bundesregierung und auch die Automobilbranche am Ziel von 1 Million Elektrofahrzeugen bis 2020 festhalten. Gleichzeitig muss der Markthochlauf fürElektroautos beschleunigt werden, damit Deutschland sich auch als Leitmarkt etablieren kann.


 

Allerdings ging von der Konferenz nicht das von vielen Teilnehmern erhoffte Signal zu einer Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge aus. Kanzlerin Merkel vermied hier ein klares Bekenntnis.

Deutlich wurde auch, dass Deutschland aufgrund der strengen europäischen CO2-Vorgaben für Neufahrzeuge sowie der Klimaziele auf Elektromobilität angewiesen sein wird. Betont wurde auch immer wieder die industriepolitische Bedeutung der Elektromobilität für den Automobilstandort Deutschland.

Marktentwicklung und Rechtliche Hemmnisse

Das Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen bis 2020 wird innerhalb der Bundesregierung nicht mehr einvernehmlich für realistisch gehalten. Auch wenn die Zulassungszahlen sich stetig erhöhen, ist man aktuell mit ca. 25.000 zugelassenen Elektrofahrzeugen noch weit vom Ziel entfernt. In Sachen Angebot wurde ebenfalls klar, dass gerade im Bereich leichte Nutzfahrzeuge noch keine bzw. nur ungenügend Angebote gerade der deutschen Hersteller zur Verfügung stehen.

Die hohen Batteriepreise und damit Fahrzeugpreise werden weiterhin als Haupthindernis wahrgenommen. Dazu kommen rechtliche Hemmnisse. Für das private Laden in Unternehmen sei die Besteuerung des geldwerten Vorteils ein Hemmschuh. Auch im Baurecht bzw. Wohnungseigentumsgesetz müssten Änderungen her, sodass etwa Wohnungseigentümer einfacher einen Ladepunkt installieren können. Die Möglichkeit zum kostenlosen Parken im öffentlichen Raum hingegen ist mit dem Elektromobilitätsgesetz seit Kurzem möglich.

Ladeinfrastruktur

Der gemeinsame CCS-Standard für Ladestecker vom Typ 2 wurde als Erfolg und Grundlage für diskriminierungsfreies Laden gewertet. Die zur Umsetzung der EU-Richtlinie für alternative Kraftstoffinfrastruktur entsprechende Ladesäulenverordnung wird voraussichtlich im Spätsommer in Kraft treten. Obwohl das Laden von Elektrofahrzeugen hauptsächlich in Unternehmen und an Privatanschlüssen stattfindet, wird die mangelnde Anzahl öffentlicher Ladesäulen als Hemmschuh für Elektromobilität bewertet. Hier ist ein massiven Ausbau erforderlich, v. a. um die Ziele der Richtlinie zu erreichen. In der Ladesäulenverordnung wird eine Zahl von 35.000 öffentlichen Ladepunkten bis 2020 angestrebt. Derzeit sind ca. 5.500 in Betrieb.

Die Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu den Ladesäulen ist noch umstritten. Dies betrifft vor allem die Transparenz der Preisgestaltung sowie die Bezahlsysteme. Voraussichtlich wird das sogenannte eRoaming weiter vorangetrieben, mit dem sowohl langfristige Vertragsbeziehungen als auch „Pay-as-you-go-Vertragsbeziehungen“ gegen Zusatzgebühr möglich sein werden. An diesem System werden der mangelnde Wettbewerb und die überhöhten Preise kritisiert und stattdessen die Einbindung der Ladeinfrastruktur in den regulierten Verteilnetzbereich vorgeschlagen.

Förderung

  • Bis 2018 fließen zusätzliche 161 Millionen Euro in die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.
  • Förderprojekt SLAM zum Aufbau von 600 Schnellladepunkten
  • Die Sonder-Afa für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge wird derzeit von der Bundesregierung auf eine Einführung ab 2016 geprüft.

Kritik gab es an der Verkürzung der KfZ-Steuerbefreiung auf fünf Jahre ab 2016.