Elektrisch angetriebene Fahrzeuge können künftig ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben “E” erhalten. Das hat das Bundeskabinett in einer Verordnung beschlossen. Für Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette an der Rückseite. Weiterhin können …

Source: ecomento.tv