Der Verkehrsausschuss hat den Kabinettsentwurf zum Elektromobilitätsgesetz am 25.02. bestätigt. Das Gesetz soll noch im März den Bundesrat passieren. Als erster Baustein zur Unterstützung der Markthochlaufphase regelt es zum einen die Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge. Dazu gehören neben vollelektrischen Autos und Nutzfahrzeugen auch Plug-in-Hybrids, die weniger als 50 g CO2 ausstoßen oder mit einer Batterieladung mehr als 30 Kilometer weit fahren können. Zum anderen dürfen Kommunen für diese Fahrzeuge Parkflächen zur Beladung ausweisen bzw. ihnen Fahrprivilegien – etwa für die viel diskutierten Busspuren – einräumen. Letztlich wird mit dem Gesetz auch die Ermächtigung geschaffen, in Städten und Gemeinden Verbotszonen für konventionell betriebene Fahrzeuge einzurichten.

Nur eine Änderung hat der Bundestag umgesetzt: Auch elektrische Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen können künftig die Vorrechte nutzen. Die bereits im Nationalen Aktionsplan Klimaschutz diskutierte Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge steht hingegen aktuell nicht auf der Tagesordnung von Verkehrsminister Dobrindt.