Der erste Baustein zum Markthochlauf für Elektrofahrzeuge war der Entwurf für ein Elektromobilitätsgesetz, der im Dezember in den Bundestag eingebracht wird. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Elektrofahrzeuge zunächst gesondert zu kennzeichnen, sie im Verkehr zu privile-gieren und damit ihre Nutzung attraktiver zu gestalten.
Elektrofahrzeuge bis 3,5 t, darunter auch Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge, können die Kennzeichnung erhalten. Weiterhin sollen sie von den Kommunen mit Privilegien ausgestattet werden können. Das betrifft zum einen das bevorrechtigte Parken auf öffentlichen Straßen, einschließlich der Gebührengestaltung und zum anderen die Sondernutzung von öffentlichen Straßen sowie Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen.
Die geplante Ermöglichung von Park-Bevorrechtigungen für das Aufladen von Elektrofahrzeugen sind nach Ansicht des DIHK sachgerecht, um die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu gestalten. Die vorgesehenen Privilegien bei Zufahrtsbeschränkungen können jedoch den konventionellen Wirtschaftsverkehr benachteiligen, da sie den Anreiz zur Ausweitung von Fahrverbotszonen setzen.
Als zweiten Baustein fördert die KfW seit Oktober 2014 innerhalb des Umweltprogramms 240/241 für Unternehmen die Anschaffung emissi-onsarmer Fahrzeuge. Neben gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen können über die zinsverbilligten Kredite auch Hybrid- und Erdgasfahr-zeuge finanziert werden.
In das Kreditprogramm wurde auch die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge auf-genommen. Nähere Informationen finden Sie hier.
In den Entwürfen für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sowie dem Aktionsplan Klimaschutz ist zudem vorgesehen, für die gewerbliche Anschaffung von Elektrofahrzeugen steuerliche Vorteile zu gewähren. So soll laut Entwurf ab 2015 für einen Zeitraum bis 2020 eine hohe steuerliche Sonderabschreibung im ersten Nutzungs-jahr eingeführt werden. Außerdem soll die öffentliche Beschaffung von Elektrofahrzeugen verstärkt werden. Wie bei vielen Punkten des NAPE insgesamt, steht die Abstimmung mit anderen Ressorts, insbesondere dem Verkehrsministerium in dieser Frage noch aus.
Mehr zum KfW Kredit unter: Umweltprogramm 240/241.