Im laufenden Haushaltsjahr 2013 stehen im Energie- und Klimafonds (EKF) ca. 6 Mio. € für Neubewilligungen von Projekten im Rahmen der Forschungsinitiative „ATEM“ zur Verfügung. Gemäß Nummer 5 der Förderbekanntmachung besteht jetzt die Möglichkeit, weitere Projektskizzen bei der Förderung zu berücksichtigen. Hierbei findet das zweistufige Förderverfahren nach Nr. 7.2 Anwendung.

Der Fördermittelgeber plant, die eingereichten Skizzen bis zum 1. Juli 2013 nach den in der Förderbekanntmachung „ATEM“ genannten Kriterien zu bewerten. Die besten Vorschläge werden zeitnah zur Vorlage förmlicher Anträge aufgefordert. Anschließend sollten die bewilligungsfähigen Antragsunterlagen zügig vorgelegt werden. Es gibt keine Ausschlussfrist – eingereichte Skizzen können berücksichtigt werden, solange ungebundene Fördermittel vorliegen.

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