Die Mittel für die Bereiche Elektromobilität, Gebäudesanierung sowie das Batteriespeicher-Förderprogramm werden aus dem EKF zu 100 Prozent zugewiesen. Dies trifft auch für die Programme des internationalen Klima- und Umweltschutzes zu. Dieser Haushaltstitel wird ab dem Haushaltsjahr 2014 in den Bundeshaushalt überführt.

 

 

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