Mit der Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität vom 8. Dezember 2017 (BAnz AT 15.12.2017 B4) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wollen die genannten Ressorts Forschungs- und Entwicklungsvorhaben fördern, die die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen.

Im Haushaltsjahr 2019 sollen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Mittel im Energie- und Klimafonds neue Vorhaben auf Basis der oben genannten Förderrichtlinie ausgewählt werden. Folgende Themenschwerpunkte für Vorhaben des BMWi sind geplant:

  • Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur (Nummer 2.3 der oben genannten Förderrichtlinie „Elektro-Mobil“)
  • Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion (Nummer 2.6 der oben genannten Förderrichtlinie „Elektro-Mobil“)

Einreichung von Projektskizzen bis zum 28. Februar 2019.

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