Der Bundesrat hat am 10.07. auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Förderung der Elektromobilität verabschiedet: Gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge sollen über eine Sonderabschreibung gefördert werden. Der Bundestag muss noch entscheiden.

 

Der Bundesrat konnte sich auf den Gesetzentwurf Hessens einigen und hat damit unter anderem eine Sonderabschreibung für neue Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich auf den Weg gebracht. Die Höhe der Sonderabschreibung soll für einen Kauf im Jahr 2015 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Für Investitionen in den folgenden Jahren soll der Satz der Sonderabschreibung um jeweils 10 Prozentpunkte sinken. Die Sonder-Afa würde bis 2019 befristet. Privates Laden am Arbeitsplatz würde zudem dauerhaft gefördert, indem dieser geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden muss.

Der Gesetzentwurf wird der Bundesregierung zugeleitet und dann dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Darüber hinaus hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, den privaten Kauf von Elektrofahrzeugen mit einer vorübergehenden Kaufprämie zu fördern. Die Wahrscheinlichkeit der Realisierung dieses Vorschlags ist allerdings deutlich geringer als für die Sonderabschreibung.

DIHK-Bewertung

Der Bundesrat setzt mit der geplanten Einführung der Sonderabschreibung für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge ein starkes Zeichen für die Elektromobilität in Deutschland. Die Sonder-Afa wäre ein zielführendes Instrument, den Markthochlauf in Deutschland zu unterstützen. Unternehmen bereiten damit nicht nur einen Gebrauchtmarkt für Elektrofahrzeuge vor, sondern würden damit auch einen erheblichen Beitrag zur Verbreitung der Ladeinfrastruktur leisten. Gleichzeitig ergeben sich neue Potenziale für Nutzung eigenerzeugten Stroms und damit weitere Möglichkeiten für mehr Energieeffizienz in Unternehmen.

Darüber hinaus ist es richtig, dass die Maßnahme zeitlich befristet ist, da über den Erfolg alternativer Antriebe primär die Nachfrageseite entscheiden sollte, d. h. ob die Fahrzeuge die Kunden durch Umweltfreundlichkeit bei angemessenem Kaufpreis überzeugen.