Die Bundesregierung hat am 1. August beschlossen, Elektro- und Plug-in-Hybridautos, die als Dienstwagen auch privat genutzt werden, über das Einkommensteuergesetz zu fördern. Zwischen 2019 und Ende 2021 neu zugelassene Elektroautos müssen monatlich mit 0,5 statt 1 Prozent des Listenpreises als geldwertem Vorteil versteuert werden.

Diese Maßnahme war im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart worden, um den Markthochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen und einen Beitrag zur Emissionsminderung im Verkehrssektor zu leisten. Bei dieser Fördermaßnahme geht die Bundesregierung von Ausfällen bei der Einkommensteuer von 2 Mrd. Euro aus.

Zur Umsetzung der Maßnahme wird § 6 Absatz 1 des Einkommensteuergesetz geändert. Für die Abrechnung nach der Fahrtenbuch-Methode wird eine gleichwertige Regelung eingeführt. Der Gesetzentwurf geht jetzt in das parlamentarische Verfahren.

Quelle DIHK