Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten in Bayern. Anträge im Rahmen des ersten Förderaufrufs können ab dem 1. September 2017 gestellt werden.

Unterstützt werden
– die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) oder öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie
– bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.

Source: www.foerderdatenbank.de