Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Mai 2017 der von der Bundesregierung vorgelegten Änderung der Ladesäulenverordnung zugestimmt. Mit dem Beschluss wird das öffentliche Laden von Elektrofahrzeugen ohne festen Liefervertrag geregelt.
Betreiber öffentlicher Ladepunkte müssen ein sogenanntes punktuelles Laden, also ohne Vertrag, u. a. über Bar- oder Kartenzahlung ermöglichen. Ausgenommen davon werden Ladepunkte mit weniger als 3,7 kW Ladeleistung, einschließlich Ladepunkten in Lichtmasten. Diese erste Änderung der Verordnung aus dem Jahr 2016 ergänzt Standards hinsichtlich Authentifizierung, Zugänglichkeit und Abrechnung an der Ladesäule. Die Verordnung setzt einen Teil der EU-Richtlinie über den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID) um. (Quelle: DIHK)