Gegenstand des aktuellen Aufrufs ist die Beschaffung von Elektrofahrzeugen im kommunalen Kontext und die damit verbundenen Maßnahmen zum Aufbau von Ladeinfrastruktur. Anknüpfend an die inhaltlichen Handreichungen und Publikationen des „Starterset Elektromobilität“ kann zudem die Erarbeitung umsetzungsorientierter kommunaler Elektromobilitätskonzepte gefördert werden.

Förderanträge sind bis zum 31.01.2017 einzureichen.

Die Einreichungsfrist stellt kein Ausschlusskriterium dar, verspätet eingereichte Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtig werden.

 

Source: www.now-gmbh.de