Der Zuschuss für den Kauf von Elektrofahrzeugen kann ab 02.07. beim BAFA beantragt werden. Der Umweltbonus gilt rückwirkend für einen Erwerb nach dem 18.05.2016. Unternehmen sind antragsberechtigt. Verfügbar ist die Prämie bis zur Ausschöpfung des Bundesanteils von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019.

Das Antragsportal wird ab 2. Juli auf der Internetseite www.bafa.de zur Verfügung stehen. Für Fragen hat das BAFA unter 06196/908-1009 auch eine Hotline geschaltet

 

Was wird gefördert?

Der Umweltbonus beträgt 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-In Hybride. Eine Einschränkung gibt es: Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf nicht über 60.000 Euro liegen. Welche Fahrzeugmodelle zunächst förderfähig sind, ist der beigefügten Liste zu entnehmen.

Grundsätzlich gefördert werden Neufahrzeuge der Klassen M1 (PKW) und N1 (Lieferwagen bis 3,5 t) sowie mit Einschränkungen N2, die nach dem 18. Mai 2016 erstmals in Deutschland zugelassen worden sind. Die Haltedauer für das Fahrzeug beträgt mindestens sechs Monate

Plug-In Hybride müssen zudem weniger als 50g CO2 je km ausstoßen.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Neben Privatpersonen sind auch Unternehmen (außer Automobilhersteller und Tochtergesellschaften) ohne weitere Einschränkungen antragsberechtigt. Die Kumulierung von Förderungen ist jedoch nicht möglich.

 

Wie läuft die Antragstellung?

Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst ist der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag über das Online-Portal zu beantragen. Der Käufer erhält im Anschluss vom BAFA einen Zuwendungsbescheid, mit dem er aufgefordert wird, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie der Rechnung im Antragsportal hochzuladen.

Der Kauf- bzw. Leasingvertrag muss dabei mindestens folgende Inhalte ausweisen (alles exklusive Mehrwertsteuer):

  • eindeutiger Bezug auf das förderfähige Basis-Fahrzeugmodell auf der Liste des BAFA,
  • der Eigenbetrag des Automobilherstellers am Umweltbonus von mindestens dem für Plug-In Hybride und vollelektrische Fahrzeuge festgelegten Betrag. Denn zur Sicherung des Eigenanteils der Automobilindustrie wird der Bundesanteil nur gezahlt, wenn der Listenpreis um mindestens den gleichen Betrag bei Kauf reduziert wird.
  • den Netto-Kaufpreis für das Basis-Fahrzeugmodell für die Kundin/den Kunden,
  • Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste (werden gesondert ausgewiesen).

Sind alle Fördervoraussetzungen nachgewiesen, zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Gewerbliche Leasingnehmer können den Anspruch an den Bundesanteil an den Leasinggeber abtreten.

 

Wie lange kann die Prämie beantragt werden?

Verfügbar ist die Prämie bis zur Ausschöpfung des Bundesanteils von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019. Das Prämienbudget reicht für mindestens 300.000 Fahrzeuge.

 

Was ist das Ziel?

Die Förderung ist Teil des Maßnahmenpaketes Elektromobilität, das den Markthochlauf neuer Elektrofahrzeuge unterstützen soll. Mit der Prämie soll der Absatz um mindestens 300.000 Fahrzeuge angereizt werden.

 

Source: www.bmwi.de