Sowohl im Bereich Elektroniksysteme als auch im Bereich Elektromobilität sind folgende Vorhaben förderfähig:

  • Einzelvorhaben eines KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen. Das Vorhaben muss durch ein KMU initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung soll den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls der Nutzen und die Verwertung. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit im Verbund ist in der Projektskizze zu erläutern.

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.

Source: www.foerderinfo.bund.de