Steuerliche Vorteile gibt es bereits. Derzeit stehen 4.800 öffentliche Wechselstrom-Ladepunkte und 100 Schnellladepunkte zum „Stromtanken“ zur Verfügung. Damit ist die Basis für die steigende Stückzahl von Elektrofahrzeugen geschaffen.
Ein neues Elektromobilitätsgesetz soll den Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, Elektroautos Sonderrechte im Straßenverkehr einzuräumen. Im Fuhrpark der Bundesregierung soll der Anteil von E-Autos steigen.

Source: www.bundesregierung.de

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